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Weingült
Weingült ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters. Die Gült bezeichnet eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Rente[1]. Gülten wurden auf alle möglichen Waren und Leistungen bezogen. Für die Zahlung von Geld war der Begriff Geldgülte und für Früchte oder andere Produkte die Fruchtgülte in Verwendung. Üblich waren die folgenden Gülten:
- Geldgült, Hellergült
- Ölgült
- Weingült
- ↑ siehe dazu:wikipedia.de